Die starken Unwetter haben in vielen Teilen der Welt katastrophale Auswirkungen. Auch bei uns in Österreich ist es schon zu zahlreichen Überschwemmungen gekommen. Außerdem bleiben uns Erdrutschen bzw. Muren nicht erspart.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert ein Verbundprojekt an dem diverse Firmen und Universitäten beteiligt sind. Der Themenschwerpunkt ist „Frühwarnsysteme im Erdmanagement“ und so hat sich auch das Geographische Institut Wien an dem ILEWS (Integrative Landslide Early Warning Systems)-Projekt beteiligt.
Zukünftig sollen die Menschen durch eine einfache Ampel gewarnt werden und so größere Unglücke verhindert werden. Hierfür werden Sensoren im Boden angebracht, die die Bewegungsgeschwindigkeit des Hanges und die Bodenfeuchte ermitteln. Die aktuellen Werte werden dann über das Internet an die Experten bzw. die zuständige Behörde weitergeleitet. Wenn die Grenzwerter überschritten werden, schaltet die Warnampel von Grün auf Gelb um.
Sollten sich die Bedingungen nochmals verschlechter, schaltet die Ampel automatisch auf Rot. Mit diesem Umschalten sind zusätzlich noch verschieden Maßnahmen möglich, beispielsweise lassen sich für akut gefährdete Straßen sofort die Schranken sperren.
Damit es keine Fehlentscheidungen des Systems gibt, werden alle Veränderungen der Gefahrenlagen nochmals von Experten überprüft.
Ohne Aufklärung und Einbindung der betroffenen Bevölkerung, die durch bestehende Hangrutschungen bereits gefährdet ist, kann auch eine Frühwarnanlage nicht wirkungsvoll genug sein, um das Leben der Menschen und ihr Eigentum rechtzeitig zu schützen. Das Verschweigen dieser weltweit häufigsten Naturkatastrophe ist nicht mehr länger hinnehmbar. Politik und Justiz müssen sich den Gegebenheiten anpassen und entsprechend handeln. Einzelpersonen können bei bestehenden Hangrutschungen in Siedlungs-gebieten nicht als Zustandsstörer behandelt werden. Hier sind die Gemeinden oder das Land die entsprechenden Ansprechpartner. Baugebiete auf rutschenden Hängen sind gesetzlich nicht zugelassen. Die Stabilität der Häuser ist nicht gewährleistet wie z. B. in Öschingen und Lichtenstein-Unterhausen in Baden-Württemberg. (Siehe: Projekt „ILEWS“)
Wohin soll der Fluchtweg führen, wenn ihn keiner kennt?
Die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse über Hangrutschungen müssen rechtzeitig von Seiten der zuständigen Behörden öffentlich bekannt gegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn Evakuierungsmaßnahmen buchstäblich in letzter Minute erfolgen. Hier Bilder von unserem Rutschhaus in Öschingen
Maria Kraft
Massenbewegungen (wie rutschende Hänge,etc.), Bergbau- u. Überschwemmungsgebiete dürfen nicht mehr länger von den Behörden als Baugebiete frei gegeben werden. Die bestehenden Gesetze und EU-Richtlinien „INSPIRE“ müssen bei Freigabe von Bauplätzen, deren Standsicherheit gewährleistet sein muss, eingehalten und die Naturkatastrophe „Massenbewegung“ muß von amtlicher Seite öffentlich bekannt gegeben werden. Untereinander verknüpfte Rutschungsdatenbanken nützen den betroffenen Bürgern wenig, wenn ihr Leben und Hab und Gut durch Freigabe von solchen Bauplätzen aufs Spiel gesetzt werden, siehe unser Rutschhaus Lembergweg 11 in Öschingen.
Maria Kraft.
Klimawandel
Öffentliche Bekanntgabe der Naturgefahr „Massenbewegungen“
wie Bergsturz, Hangrutsch, Erdrutsch, Erdsenkung, Murenbildung etc.
Zum Klimawandel gehört auch, dass die Naturgefahr „Massenbewegungen“ wie
Bergsturz, Hangrutsch, Erdrutsch, Erdsenkung, Murenbildung etc., auch
wenn sie noch langsam stattfindet, endlich von den zuständigen Behörden
und Gemeinden von Amts wegen öffentlich in den Amtsblättern und den
Medien bekannt gegeben wird, damit auch die hiervon betroffenen Menschen
ihre Schäden den Elementarschadensversicherungen melden können und
nicht jahrzehntelang prozessieren müssen, bis der Hang abgerutscht ist,
um Recht zu bekommen. Hier ist weder der Schutz von Leib und Leben, noch
die Rechtssicherheit oder Verhältnismäßigkeit für die betroffene
Bevölkerung sowie die Standsicherheit der Gebäude und Infrastruktur
gewährleistet.
Es werden rutschende Baugebiete zur Bebauung frei gegeben, obwohl die
Standsicherheit der Gebäude und Infrastruktur von vornherein nicht
gewährleistet ist, weil die unterirdisch verlaufenden Gleitflächen nicht
drainiert oder Stützmauern etc. bei der Erschließung des Baugebietes
nicht erbracht worden sind.
Der einzelne Bürger muss bei Gericht nachweisen, dass eine Hangrutschung
Ursache von Schäden an seinem Gebäude ist, obwohl er schon wegen der
Komplexität einer Hangrutschung diesen Nachweis nicht erbringen kann.
Aus gleichen Gründen sind auch Einzelgutachter nicht in der Lage, ein Urteil
über Schäden durch Hangrutschung abzugeben, die ein einzelnes Gebäude betref-
fen. Dies gelingt umso weniger, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der
Wissenschaftler und die Einträge von Rutschungsgebieten in den
amtlichen geologischen Karten wie z. B. in der GMK 25, Blatt 9, 7520
Mössingen, Baden-Württemberg (Auchtert-Siedlung in Öschingen, Rutschung
allgemein, anthropogene Überformung etc., d. h. durch die Bebauung
wurde der Hang wieder reaktiviert. Rund 960 Menschen und 480 Häuser sind
hochgradig gefährdet.) und in den Rutschungsdatenbanken nicht berücksichtigen.
Gerichtsurteile über Schäden durch Massenbewegungen sind keine Lösung
für die betroffene Bevölkerung.
Rutschungsgebiete, deren Standsicherheit für eine Bebauung nicht
gewährleistet werden kann, müssen von der Bebauung ausgeschlossen
werden, und rutschende Gebiete sind sofort zu drainieren und die
Standsicherheit ist herzustellen, um Katastrophen zu vermeiden.
Allein in Baden-Württemberg sind lt. LGRB. über 9000 Einzelflächen von
Rutschungen betroffen. Wurden sie auch von Amts wegen öffentlich bekannt
gegeben?
Die Politik muß handeln, um diese Mißstände schnellstens zu beseitigen.
Keine Ausweisung von Baugebieten ohne vorherige Inklinometermessungen,
durch die Rutschungsgebiete nachgewiesen werden können. Es ist auch zu
bedenken, dass bei Starkregen das Wasser seinen eigenen Weg sucht.
Maria Kraft