Europäische Patente

Quelle: www.epo.org

Rund 245.000 Patentanmeldungen wurden im Jahr 2011 beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Die Großzahl der Einreichungen stammte hierbei aber von Staaten außerhalb Europas, sodass nur knapp 38 Prozent auf Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ; EU-Länder plus elf weitere Staaten) entfallen, wie der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich Rödler erklärte.

Mit dem starken Schutz durch Patente werden Verwertungsrechte gesichert und ein gewisses Monopol, zumindest für den Gültigkeitszeitraum von 20 Jahren bei zeitgerechter Gebührenzahlung, geschaffen.

Für 2011 betrug die sogenannte „Patentaktivität“ der Europäer beim EPA 152 Anmeldungen pro Million Einwohner. Das Spitzenfeld wiederum wurde von Japan angeführt, das mit 370 Anmeldungen pro Einwohner eine stattliche Anzahl verzeichnen konnte. Die USA liegen mit 192 hierbei zwar weiter hinten, doch noch vor dem europäischen Durchschnitt.
Mit 280 Anmeldungen pro Million Einwohnern liegt Österreich sogar weit über dem EU-Schnitt und zeigt hohe Innovationskraft. Verwunderlich erscheinen die Zahlen zu China, das mit 13 Anmeldungen pro Million Einwohnern beim EPA sehr bescheiden auftritt. Doch Rödler sieht hier eine tickende Bombe, denn beim Chinesischen Patentamt sind 2011 etwa 1,1 Mio Patentanmeldungen eingegangen, was einem Wert von 740 Anmeldungen pro Millionen Einwohner entspricht. Somit wird es nur eine Frage der Zeit sein bis diese ihren Weg nach Europa finden.
„Die Ware Erfindung wird in Zukunft auch aus dem chinesischen Raum importiert,“ gibt Rödler zu bedenken und führt weiter aus: „Wir sind gewohnt, die Chinesen nur als Kopiervolk zu sehen und übersehen, dass dort eine gewaltige Innovationsmacht entsteht.“

Quelle: www.patentamt.at

Doch auch für das Europäische Patentamt gäbe es noch viel Verbesserungspotential. „Wir diskutieren seit 50 Jahren über die Einführung eines gemeinsam gültigen, unmittelbar wirkenden Patents in der EU,“ erklärt Rödler. Für die EPÜ-Staaten gibt es zwar ein einheitliches Patenterteilungsverfahren, doch keine unmittelbar wirksamen Rechtstitel und keine übernationale Gerichtsbarkeit, was auch auf ein Sprachproblem zurückzuführen ist.
Aber auch in Österreich ist nicht alles Gold, was glänzt. Nach wie vor sind die Zuständigkeiten für den Schutz geistigen Eigentums auf Infrastruktur-, Justiz- und Finanzministerium zersplittert. Pläne für die Schaffung eines Kompetenzzentrums für alle Arten geistigen Eigentums existieren, doch wird wohl vor den Wahlen nichts passieren.

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