Kaum ein Kind, das nicht bereits die Goldbären genascht hat oder sich zu Ostern über den Goldhasen von Lindt freut. Der Schweizer Süßwarenhersteller bietet allerdings seit 2011 ebenfalls einen Schokoladenbären in Goldfolie an, der im Weihnachtsgeschäft punkten soll. Einen Goldbären eben und das ist Haribo sauer aufgestoßen. Haribo ist schließlich für seine Goldbären bekannt und hat sich diese Bezeichnung ebenso als Markennamen schützen lassen.
Haribo klagte daraufhin auf Verletzung seiner Markenrechte. Eine Verwechslungsgefahr sei gegeben, was diverse Umfragen untermauern sollten. In den Vorinstanzen zeigte sich das gespaltene Bild: einmal wurde Haribo Recht gegeben, dann wieder Lindt.
Am Oberlandesgericht Köln hat man die Klage von Haribo letztlich abgewiesen. Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher bemerkte zwar, dass die Marken „Goldbär“ und „Goldbären“ von Haribo in Deutschland sehr bekannt seien, es jedoch an Verwechslungsgefahr mit dem Schokoladehohlkörper von Lindt mangle.
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